BKF Qualifizierung

Gesetz zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraftverkehr:

Das Gesetz gilt für alle Fahrer in der EU, die Fahrten im Güterkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE erforderlich ist.

 

Die Grundqualifikation besteht aus:

240 Minuten theoretische Prüfung

120 Minuten fahrpraktische Prüfung (zusätzlich zur Fahrerlaubnisprüfung)

30 Minuten Prüfung besonderer Kenntnisse (Ergonomie, Notfälle etc.)

60 Minuten Prüfung in Bewältigung kritischer Situationen 

Bei der Grundqualifikation werden keine besonderen Anforderungen an die Ausbildung gestellt. Allerdings muss hervorgehoben werden, dass man die von der Industrie- und Handelkammer abgenommene Prüfung nur nach einer intensiven Vorbereitung bestehen kann, da an die Prüfung sehr hohe Anforderungen gestellt werden. Hierfür bieten wir spezielle Lehrgänge an.

 

Empfehlenswert ist es, den Weg einer " Beschleunigten Grundqualifikation " zu wählen. Vorteile hierbei sind, dass kein Vorbesitz der Fahrerlaubnis erforderlich ist und dass neben 140 Stunden Unterricht (Theorie, Praxis, Verkehrsübungsplatz) nur eine kurze theoretische Prüfung von 90 Minuten vorgeschrieben ist. Allerdings müssen alle Kraftfahrer 21 Jahre alt sein.

 

Für den Erwerb der Grundqualifikation gilt: Wenn die LKW-Fahrerlaubnis Kl. C1, C1E, C oder CE vor dem 10. September 2009 erteilt ist, muss keine Grundqualifikation für die Tätigkeit als Kraftfahrer nachgewiesen werden.

 

mehr nützliche Informationen erhalten Sie hier. www.eu-bkf.de

 

 

 

Alle Berufskraftfahrer, die zu gewerblichen Zwecken Fahrten im Rahmen der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE durchführen, müssen eine vorgeschriebene Pflichtweiterbildung besuchen.

  • Weiterbildung alle 5 Jahre
  • 35 Stunden zu je 60 Minuten
  • eine Ausbildungseinheit (Modul) muss 7 Stunden betragen

Kenntnisbereiche nach Berufskraftfahrer-Qualifikationsverordnung BKrFQV:

Lehrplan Module 3. Welle

Kenntnisbereiche